MEDIENINHABER UND HERAUSGEBER
Vollständiger Firmenname
Hubertushof Leikermoser GmbH
Ort der Gewerbeberechtigung Alpenstraße 110 | A-5081 Anif | Österreich Telefon: +43 (0)6246 8970
Email: hotel@hubertushof-anif.at www.hubertushof-anif.at
UID-Nummer: ATU 64497903
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Firmenbuchgericht
Landesgericht Salzburg
Firmenbuchnummer FN 89515s DVR0717665
Kammer/Berufsverband-Zugehörigkeit(en) Wirtschaftskammer Salzburg
Aufsichtsbehörde Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE
HOTELLERIE 2006
(AGBH 2006)
Fassung vom 15.11.2006
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsdefinitionen
§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung
§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung
§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft
§ 7 Rechte des Vertragspartners
§ 8 Pflichten des Vertragspartners
§ 9 Rechte des Beherbergers
§ 10 Pflichten des Beherbergers
§ 11 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
§ 12 Haftungsbeschränkungen
§ 13 Tierhaltung
§ 14 Verlängerung der Beherbergung
§ 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
§ 18 Sonstiges
Ergänzungen
Geltungsbereich für jegliche Art von Buchungen
Drucksorten/Medienanzeigen
Fotoaufnahmen
Drohnen
Zahlungskonditionen
Stornierung durch das Hotel
Fundgegenstände
Brandschutz
Schlüsselverlust
Verunreinigung/Beschädigung
Hausrecht/Verhaltensregeln
Haftung für Fremdtechnik, Dekoration & Equipment
Sondervereinbarungen für Gruppenreisen sowie Hinweise zu den Gruppenangeboten
Sondervereinbarungen für Seminare sowie Hinweise zu den Seminar- und Tagungsangeboten
Sondervereinbarungen für Events
Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden „AGBH 2006“) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 23. September 1981.
1.2 Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006 sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.
§ 2 Begriffsdefinitionen
2.1 Begriffsdefinitionen:
„Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
„Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner an- reisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc).
„Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
„Konsument“ u. „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen.
„Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung
3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Ver- tragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.
3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlan- gend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gel- ten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung
4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunfts- tag“) zu beziehen.
4.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
4.3 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 12.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr Rücktritt durch den Beherberger
5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, be- steht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Er- klärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
bis 3 Monate - keine Stornogebühren
3 Monate bis 1 Monat - 40 %
1 Monat bis 1 Woche - 70 %
In der letzten Woche - 90 %
Behinderungen der Anreise
5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
5.8 Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemög- lichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft
6.1 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Be- herbergers.
§ 7 Rechte des Vertragspartners
7.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
§ 8 Pflichten des Vertragspartners
8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
8.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw.
8.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.
§ 9 Rechte des Beherbergers
9.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehal- tungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
9.2 Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach 20,00 Uhr und vor 6,00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.
9.3 Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenab- rechung seiner Leistung zu.
§ 10 Pflichten des Beherbergers
10.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
10.2 Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beher- bergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft:
a) Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden können, wie die Bereitstellung von Salons, Sauna, Hallenbad, Schwimmbad, Solarium, Garagierung usw;
b) für die Bereitstellung von Zusatz- bzw. Kinderbetten wird ein ermäßigter Preis berechnet.
§ 11 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
11.1 Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner ein- gebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Ver- schulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen.
11.2 Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit € 550,--. Der Beherberger haftet für einen darüber hinausgehen- den Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß 12.1 und 12.2 gilt sinngemäß.
11.3 Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherber- ger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.
§ 12 Haftungsbeschränkungen
12.1 Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Ver- tragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
§ 13 Tierhaltung
13.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
13.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
13.3 Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.
13.4 Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
13.5 In den Salons, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
§ 14 Verlängerung der Beherbergung
14.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufent- halts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherber- gungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.
14.2 Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt, mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.
§ 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
15.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
15.2 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.
15.3 Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.
15.4 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhal- ten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beher- bergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beher- bergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetz- ten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
15.5 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungs- pflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
§ 16 Erkrankung oder Tod des Gastes
16.1 Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hiezu selbst nicht in der Lage ist.
16.2 Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Ange- hörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorge- maßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.
16.3 Der Beherberger hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei To- desfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatz- ansprüche:
a) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbe- helfe
b) notwendig gewordene Raumdesinfektion,
c) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände,
d) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw., soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden,
e) Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä,
f) allfällige sonstige Schäden, die dem Beherberger entstehen.
§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
17.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
17.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.
17.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.
17.4 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.
17.5 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sach- lich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
§ 18 Sonstiges
18.1 Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Ver- tragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeit- punkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tag der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.
18.2 Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.
18.3 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eige- nen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.
18.4 Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Ergänzungen
Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen stellen eine Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich – Fassung vom 15.11.2006 (nachfolgend kurz „AGBH 2006“) dar, welche als Grundlage dienen.
Diese Ergänzungen - in Verbindung mit den AGB 2006 - gelten für Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, Veranstaltungsräumlichkeiten und Zimmern sowie sämtliche Dienstleistungen durch das Hotel Hubertushof / Leikermoser GmbH (nachfolgend “Hotel”) an einen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der beidseitigen Vereinbarung in Schriftform. Der Kunde akzeptiert diese Bedingungen und übernimmt durch seine Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung.
Geltungsbereich für jegliche Art von Buchungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die zeitweise Überlassung von Zimmern, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Konferenzen, Bankette, Seminare, Tagungen und andere Veranstaltungen sowie für Individualbuchungen, Gruppenbuchungen und alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Abweichende Bestimmungen, auch, soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Drucksorten/Medienanzeigen
Die Verwendung von Logos/Bildern des Hotels in jeglicher Form durch den Kunden bedarf immer der vorgängigen schriftlichen Genehmigung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und ein angemessenes Entgelt für die Nutzung zu verlangen. Der Kunde ist dem Hotel für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
Fotoaufnahmen
Private Fotoaufnahmen während des Aufenthalts im Hotel sind ausschließlich für private Nutzung gestattet. Die kommerzielle Nutzung von Aufnahmen ist nur nach vorheriger Rücksprache und mit schriftlicher Genehmigung des Hotels erlaubt. Andernfalls behält sich das Hotel rechtliche Schritte vor.
Drohnen
Das Verwenden von ferngesteuerten Drohnen ist über dem Grundstück aus datenschutzrechtlichen und verkehrstechnischen Gründen sowie zum Schutz der Privatsphäre unserer Gäste nicht gestattet.
Zahlungskonditionen
Zahlungskonditionen entnehmen Sie den jeweiligen Zusatzvereinbarungen.
Stornierung durch das Hotel
Die im Zuge der Buchung vereinbarten Stornierungsbedingungen gelten wechselseitig. Erfolgt eine Stornierung durch das Hotel innerhalb der vereinbarten kostenfreien Stornierungsfrist, besteht für das Hotel weder die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Ersatzunterkunft noch zur Leistung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Kunden.
Fundgegenstände
Fundsachen, insbesondere auch im Zimmer zurückgelassene Sachen des Gastes (soweit diese nicht offenkundig wertlos sind), werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Nach Ablauf einer einjährigen Aufbewahrungsfrist gilt die Fundsache als entledigt. Das Hotel kann daher nach Ablauf dieses Jahres diese Sachen nach Belieben verwerten, oder auch vernichten.
Brandschutz
Das Hotel ist ein Nichtraucher-Hotel und mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet, die mit der Feuerwehr verbunden ist. Der Kunde muss die Brandschutzordnung des Hotels befolgen. Dies beinhaltet insbesondere, dass keine Fluchtwege versperrt werden dürfen sowie dass das allgemeine Rauchverbot einzuhalten ist. Rauchen, offenes Feuer, Kerzen, etc. sind in Innenbereichen nicht gestattet. Das Rauchen ist nur im Außenbereich auf ausgewiesenen Plätzen gestattet. Feuerwerk jeglicher Art ist untersagt. Strafen, die aus Nichteinhaltung dieser Bestimmungen resultieren, sind vom Kunden unter Schad- und Klagloshaltung des Hotels zu tragen.
Der Feueralarm wird durch Rauch, übermäßiger Dampf- oder Gasentwicklung sowie durch Manipulation der Feuermelder ausgelöst. Bei Nichteinhaltung müssen wir den Feuerwehreinsatz (€ 700,00) in Rechnung stellen.
Nach Auslösen eines Fehlalarmes durch den Kunden aufgrund Missachtung der Brandschutzordnung, der durch das Hotel noch rechtzeitig quittiert werden kann (vor Weiterleitung an die Feuerwehr), werden EUR 150,00 verrechnet.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass bei jeglicher Geruchsbelästigung eine zusätzlich Spezialreinigung und der Nutzungsausfall des Zimmers in den Folgenächten in Rechnung gestellt wird. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Schlüsselverlust
Verliert ein Gast seinen Zimmerschlüssel und muss infolgedessen der Beherberger den Schlüssel nachmachen oder auch Schlösser austauschen, so ist der Gast dem Beherberger dafür zum Schadensersatz verpflichtet. Bei Gruppen und Seminaren haftet der Bucher bzw. das buchende Unternehmen – d.h. jegliche Forderung wird vom Bucher beim Gast eingefordert. Bei Schlüsselverlust werden mindestens €125,00 pro Schlüssel berechnet; bei notwendigem Schlossaustausch mindestens €400,00. Entstehende Mehrkosten (z. B. durch Notdienst, Schließanlage) trägt der Gast.
Verunreinigung/Beschädigung
Bei Verunreinigung oder Demolierung der Hoteleinrichtung wird der Kunde zum Schadenersatz herangezogen. Für Sonderreinigungen wird ein Pauschalbetrag von mindestens €150,00 verrechnet. Weitergehende nachweisbare Kosten sowie Nutzungsausfall des Zimmers in den Folgenächten können zusätzlich geltend gemacht werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benützung von unseren Wellness-Einrichtungen bzw. bei Veranstaltungen unseres Hauses entstehen, nur im Rahmen unserer bestehenden Haftpflichtversicherung eintreten können.
Hausrecht/Verhaltensregeln
Das Hotel ist berechtigt, Gästen den Zutritt zu verweigern oder einen Aufenthalt abzubrechen, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass der Gast unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol steht, andere Gäste oder Mitarbeitende belästigt, beleidigt oder den Betriebsfrieden nachhaltig stört. In einem solchen Fall kann der Beherbergungsvertrag fristlos gekündigt werden. In Fällen des Abbruchs oder einer Verweigerung des Zutritts gemäß vorstehenden Bestimmungen besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Darüber hinaus bleibt das Hotel berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Haftung für Fremdtechnik, Dekoration & Equipment
Für vom Kunden oder von Dritten eingebrachte Gegenstände, insbesondere technische Geräte, Dekorationsmaterial oder sonstiges Equipment, übernimmt das Hotel keine Haftung. Dies gilt auch für Verlust oder Beschädigung, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Hotel verursacht. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass eingebrachte Gegenstände den gesetzlichen, sicherheitsrechtlichen und brandschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
Sondervereinbarungen für Gruppenreisen sowie Hinweise zu den Gruppenangeboten
Wir bitten um Verständnis, dass es bei Angeboten, die für Aufenthalte von 6 Monaten oder mehr in der Zukunft liegen, noch zu Preisanpassungen bis zu 15 %iger Erhöhung kommen kann.
Zahlungskonditionen:
100 % des Gesamtbetrages sind bis 3 Wochen vor Anreise fällig.
Mindestanforderung für Gruppen:
Bitte beachten Sie, dass Gruppenbuchungen mindestens 10 Zimmer umfassen müssen. In jedem Fall werden 10 Zimmer vollständig berechnet.
Stornierung der gesamten Gruppe:
Falls die gesamte Gruppe storniert wird, gelten die unten aufgeführten Stornierungsbedingungen – abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung und dem entsprechenden Prozentsatz.
Regelung für Freiplätze:
Bei Gruppen ab 20 voll zahlenden Gästen gewähren wir einen Freiplatz in einem Doppelzimmer. Diese Regelung gilt pro Gruppe (nicht pro Zimmer) und schließt Verpflegung und Getränke aus. Es werden maximal zwei Freiplätze pro Gruppe gewährt.
(Ein Freiplatz gilt pro Person nicht pro Zimmer)
Stornierungsbedingungen:
Bis 42 Tage vor Anreise (6 Wochen) – Kostenfreie Stornierung
41 bis 35 Tage vor Anreise (5 Wochen) – 25 % Stornogebühr
34 bis 28 Tage vor Anreise (4 Wochen) – 50 % Stornogebühr
27 bis 21 Tage vor Anreise (3 Wochen) – 75 % Stornogebühr
Ab 20 Tagen vor Anreise – 100 % Stornogebühr
Bei Nichtanreise (No-Show) wird der Gesamtbetrag berechnet.
Bitte beachten Sie, dass Änderungen und Stornierungen nur schriftlich akzeptiert werden.
Die Stornierungsbedingungen gelten wechselseitig, jedoch ist das Hotel nicht zu Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Kunden verpflichtet.
Fairplay-Regelung:
Bis zu 2 Zimmer können kostenfrei bis einen Tag vor Anreise storniert werden. (es kann nicht unter 10 Zimmer reduziert werden)
Sondervereinbarungen für Seminare sowie Hinweise zu den Seminar- und Tagungsangeboten
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die angebotenen Preise gelten nur in Verbindung mit einer Gästeanzahl von mindestens 12 Personen inklusive Nächtigung. Wir bitten um Verständnis, dass es bei Angeboten, die 6 Monate oder mehr in der Zukunft liegen, noch zu Preisanpassungen bis zu 15 %iger Erhöhung kommen kann.
Seminarraummiete
Bei einer Gästeanzahl von unter 15 Personen inklusive Übernachtung – wird eine Miete mit Tagespreis verrechnet.
Bei einer Gästeanzahl zwischen 15 und 30 Personen inklusive Übernachtung – wird eine Miete mit Sonderpreis verrechnet.
Bei einer Gästeanzahl von über 30 Personen inklusive Übernachtung – wird keine Miete verrechnet.
Um einen Raum FIX zu blocken, wird eine Miete im Wert von EUR 700,00 unabhängig von Übernachtungen verrechnet.
Tischstellung Seminarraum
Bitte geben Sie uns Ihre gewünschte Tischstellung bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bekannt. Für jegliche Umstellungen am Veranstaltungstag wird ein Pauschalbetrag von EUR 50,00 verrechnet.
Zusatztechnik
Cannyboard - neueste Seminartechnik für interaktives Arbeiten mit den Gästen, Abhaltung von Hybridmeetings oder Benutzung mehrerer Tagungsräume mit nur einem Trainer. Echtzeitübertragung von Bild und Ton. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.cannyboard.com oder kontaktieren Sie uns direkt für eine ausführliche Anleitung.
Zimmer
Da wir im Haus unterschiedliche Zimmerkategorien haben, werden Sie mit dem Sondertarif in der untersten Standardkategorie eingebucht. Sollte eine andere Kategorie gewünscht sein, teilen Sie uns das bitte mit. Für einen Aufpreis machen wir dies je nach Verfügbarkeit gerne für Sie möglich. Bitte beachten Sie, dass wir bei Selbstzahler-Zimmern einen Aufschlag von € 10,00 pro Person und Nacht verrechnen.
Detailabstimmung
Um alles an Ihre Wünsche anpassen zu können, würden wir um Kontaktaufnahme vom Trainer/In oder Vortragende/n bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bitten. Sie können uns aber auch die Kontaktdaten zukommen lassen, dementsprechend werden wir den Kontakt herstellen.
Stornierungsbedingungen
kostenfrei bis 6 Wochen vor Beginn. Folgende Prozentsätze beziehen sich auf den Gesamtbetrag der Abrechnung:
6-5 Wochen vor Beginn 25 % / 5-4 Wochen vor Beginn 50 %
4-3 Wochen vor Beginn 75 % / unter 3 Wochen vor Beginn 100 %
Es werden nur schriftliche Stornierungen akzeptiert.
Die Stornierungsbedingungen gelten wechselseitig, jedoch ist das Hotel nicht zu Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Kunden verpflichtet.
Die Stornierungsbedingungen gelten wechselseitig, jedoch ist das Hotel nicht zu Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Kunden verpflichtet.
Fair-Play: Bei Buchung eines gleichwertigen Events in den folgenden 6 Monaten erhalten Sie 25 % der Stornokosten vergütet. bis 10 Werktage vor Anreise können bis zu 10 % der gebuchten Personenanzahl kostenfrei storniert werden.
No-Shows werden ausnahmslos in Rechnung gestellt und in keiner Form vergütet.
Sondervereinbarungen für Events
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die angebotenen Preise gelten nur in Verbindung mit einer Gästeanzahl von mindestens 12 Personen inklusive Nächtigung. Wir bitten um Verständnis, dass es bei Angeboten, die 6 Monate oder mehr in der Zukunft liegen, noch zu Preisanpassungen bis zu 15 %iger Erhöhung kommen kann.
Eventraum
Eine Raumänderung am Tag des Events behalten wir uns vor. Für jegliche Umstellungen am Veranstaltungstag wird ein Pauschalbetrag von EUR 50,00 verrechnet. Der Eventraum steht Ihnen ab 12.00 Uhr am Tag der Veranstaltung zum Aufbau der Dekoration zur Verfügung. Der Abbau der Dekoraktion (dazu zählen auch Fotoboxen und dergleichen) muss am selben Tag/Abend von Ihnen erfolgen. Wir übernehmen keine Haftung. Es wird eine Miete im Wert von EUR 700,00 unabhängig von Übernachtungen verrechnet.
Zimmer
Da wir im Haus unterschiedliche Zimmerkategorien haben, werden Sie mit dem Sondertarif in der untersten Standardkategorie eingebucht. Sollte eine andere Kategorie gewünscht sein, teilen Sie uns das bitte mit. Für einen Aufpreis machen wir dies je nach Verfügbarkeit gerne für Sie möglich. Bitte beachten Sie, dass wir bei Selbstzahler-Zimmern einen Aufschlag von € 10,00 pro Person und Nacht verrechnen.
Technik
Bitte lassen Sie uns wissen, ob Sie die Standardtechnik - die im Preis bereits inkludiert ist - benötigen, oder ob Sie weitere technische Ausstattung wünschen.
Verpflegung
Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde Speisen und Getränke vom Hotel. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Das Hotel übernimmt für mitgebrachte Speisen und/oder Getränke insbesondere hinsichtlich der Qualität, Lagerung etc. keinerlei Haftung.
Event-Dekorationen
Der Eventraum steht Ihnen am Veranstaltungstag frühestens ab 12:00 Uhr bzw. je nach Vereinbarung zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial, sonstigen Gegenständen oder Darbietungen dem Hotel vorab schriftlich mitzuteilen und eine entsprechende schriftliche Einwilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden, insbesondere dürfen keine Halterungen in Wänden, Türen oder Fenster, angebracht werden. Die Anbringung von Dekorationen muss durch fachmännisches Personal und mit der größten Vorsicht erfolgen. Alle feuerpolizeilichen Bestimmungen müssen beachtet werden. Vom Hotel bereitgestellte Dekorationen bleiben auch nach der Veranstaltung Eigentum des Hotels. Für jegliche Streudeko, Konfettikanonen, etc. wird zusätzlich ein Fixbetrag von EUR 200,00 verrechnet. Seifenblasen sowie Sternspritzer sind im gesamten Innenbereich verboten.
Hinweise zum Exklusive Use und größeren Feierlichkeiten
Bitte beachten Sie, dass für Exklusive Use und größere Feierlichkeiten auch noch zusätzliche Sondervereinbarungen je nach Vertrag gelten. Dies ist abhängig von der Personenanzahl, Länge des Aufenthalts und der Ausrichtung der Feierlichkeiten.
Servicestunden und Musikende
Unser Servicepersonal steht Ihnen am Tag des Events bis Mitternacht zur Verfügung. Musikende im Eventraum ist ebenfalls um Mitternacht. Ab Mitternacht wird pro Mitarbeiter und pro angebrochene Stunde EUR 100,00 für die Aufräumarbeiten verrechnet. Wird Hilfe beim Auf- und Abbau der Dekoration gewünscht, wird dies mit EUR 100,00 pro Mitarbeiter pro angebrochene Stunde verrechnet.
Stornierung eines Events durch das Hotel
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn Umstände über die Art der Veranstaltung oder den Ablauf bekannt werden, welche den normalen Geschäftsbetrieb gefährden, wenn vereinbarte Akontozahlungen nicht rechtzeitig im Hotel eintreffen, wenn die Geschäftsgrundlage wegfällt oder wenn Höhere Gewalt eintritt (wie zum Beispiel Krieg, Terror, Aufruhr, Streik, Besatzung, Zusammenbruch der Versorgungseinrichtungen, Einstellung des Flugverkehrs, behördliche Anordnungen womit die Buchung nicht erfüllt werden kann –
angeführte Punkte gelten jedoch nur, wenn das Hotel und der Kunde unmittelbar davon betroffen sind und das Hotel kein Verschulden daran hat). Keinesfalls ist der Kunde in diesen Fällen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.
Anzahlung Events & Exklusive Use
Eine Anzahlungsrechnung von 50 % der Veranstaltungskosten werden wir 3 Monate vor der Veranstaltung an Sie gerichtet ausstellen.
Stornierungsbedingungen
Kostenfrei bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn, danach 100%.
Es werden nur schriftliche Stornierungen akzeptiert.
Die Stornierungsbedingungen gelten wechselseitig, jedoch ist das Hotel nicht zu Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Kunden verpflichtet.
Die Stornierungsgebühr wird vom Gesamtauftragsvolumen berechnet. Sollte keine Änderung der effektiven Gästeanzahl bis 14 Tage vor dem Beginn des Events mitgeteilt werden, wird die bestellte Personenanzahl in Rechnung gestellt. No-Shows werden ausnahmslos in Rechnung gestellt und in keiner Form vergütet.
Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reservierungen, die im Zusammenhang mit dem Hotel Hubertushof Anif stehen, sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich und schriftlich von beiden Vertragsparteien abgeändert und unterfertigt wurden. Durch die Bestätigung einer Anfrage oder eines Angebots, erklären Sie sich automatisch mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Sämtliche zum Zeitpunkt der gebuchten Veranstaltungen jeweils geltenden Gesetzte und Verordnungen sind einzuhalten, sodass kein Anspruch gegenüber dem Hotel besteht, dass die Buchungen in der ursprünglich gedachten Form umgesetzt werden können. Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit gegebenenfalls auch nachträglich einseitig zu ergänzen. Die neueste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf unserer Homepage (www.hubertushof-anif.at). Wird eine Reservierung getätigt oder werden Änderungen in einem Zimmerkontigent vorgenommen, akzeptieren Sie die aktualisierte Version. Bitte überprüfen Sie diese vor der Reservierung oder Änderungen, damit Sie immer wissen, was Sie von uns zu erwarten haben. Der Anwendungsbereich Ihrer Geschäftsbedingungen wird explizit zurückgewiesen.
Es werden nur schriftliche Stornierungen akzeptiert. Die Stornierungsbedingungen der einzelnen Bereiche gelten wechselseitig, jedoch ist das Hotel nicht zu Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Kunden verpflichtet.
Aktualisiert am: 03.03.2026